Impressum

  • Verantwortlicher gemäß § 6 TDG:
    Michael Elmauer

 

  • Anschrift:
    Event Solutions
    Inh. Michael Elmauer
    Lauhstraße 2
    89079 Ulm- Eggingen
    Deutschland

  • Telefon:
    07305210081

  • Fax:
    07305210130

  • Email: event.solutions@gmx.de

  • Internet:
    http://www.eventsolutions-ulm.de

  • ZuständigeKammer:
      Ihk Ulm

  • Steuernummer: 88159/11530

AGB und Haftungsbeschränkung von Event Solutions

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen Event Solutions und dem Auftraggeber. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote Event Solutions erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Event Solutions diese schriftlich bestätigt. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.


Alle auf dieser Website publizierten Informationen dienen einzig zu Informationszwecken unserer Kunden. Event Solutions übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für die Informationen, weder ausdrücklich noch stillschweigend, und behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Ankündigung sämtliche Informationen zu ändern, zu ergänzen oder zu entfernen. Ausdrücklich ausgeschlossen wird jegliche Gewährleistung für Vollständigkeit oder Korrektheit der Information und für deren Tauglichkeit irgendwelcher Art, für die Abwesenheit von Schutzrechtsverletzungen, usw. Dies gilt ausdrücklich auch bezüglich aller Informationen, welche von dieser Website heruntergeladen werden können.
Event Solutions weist den Benutzer darauf hin, dass sowohl die Informationen auf dieser Website, als auch die Dokumente, welche zum Herunterladen verfügbar sind, Fehler enthalten können.

Sofern von dieser Webseite aus Verweise (sogenannte Links) auf andere, nicht der Kontrolle von Event Solutions unterliegenden Webseiten geschaltet sind, so gilt für alle diese Verweise, dass Event Solutions keinerlei Haftung für den Inhalt der Seiten übernimmt, auf die verwiesen wird. Für den Inhalt derartiger externer Seiten ist alleine der jeweilige Betreiber verantwortlich.

Event Solutions überprüft zum Zeitpunkt des Schaltens eines solchen Links sorgfältig den Inhalt der verlinkten Webseite, kann aber mangels Kontrolle über eine solche Webseite nicht zu jedem Zeitpunkt garantieren, dass diese Inhalte nicht in einer Art und Weise verändert werden, die gegen die guten Sitten oder geltendes Recht verstoßen.

Sollten Sie einen Verweis auf unseren Seiten finden, der zu einer externen Seite mit anstößigen oder sogar illegalen Inhalten zeigt, so bitten wir Sie, uns unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, damit wir einen solchen Link überprüfen und ggf. entfernen können.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Transport durch den Mieter, der Mieter in Eigenverantwortung für korrekte Sicherung der Maschine verantwortlich ist. Die Gefahr geht auf den Kunde Mieter über, sobald der Auftrag an die Transport ausführende Person übergeben worden ist.
Bei Inbetriebnahme und falscher Bedienung, sowie fehlenden Wissens , der Maschine (z.B. Spülmaschinen, Kombidämpfer etc...) durch den Mieter, kann keine Gewährleistung und Haftung auf Funktion, durch die Firma Event Solutions übernommen werden.  Entstehende Schäden durch falschen Transport, Lagerung sowie fehlende Kenntnisse für die Inbetriebnahme werden nicht durch die Firma Event Solutions übernommen und dadurch entstehende Kosten, Schäden werden direkt an den Mieter umgelegt. Der  Mieter hat keinen Anspruch auf ein Ersatzgerät wenn durch ( Selbstabholung, Selbstinbetriebnahme, falsche Bedienung, Eigenverwahrung durch den Mieter) Funktionsschäden entstehen. Hierdurch nötige Reparaturen veranlasst ausschließlich Event Solutions. Reparaturkosten, Widerbeschaffungskosten werden dem Mieter auferlegt.

Gemietete Artikel sind Eigentum von Event Solutions. Es ist nicht gestattet, diese Artikel mit Rechten Dritter zu belasten. Der Kunde hat alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich an Event Solutions  zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten von Event Solutions.

Als Veranstalter ist der Kunde / Mieter verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzliche Vorgaben, wie den Jugendschutzvorschriften u. a. zu genügen und insbesondere in Absprache mit Behörden erforderliche Genehmigungen u. a., rechtzeitig einzuholen. (z.B. Zertifikate, Siegel, GS/Q Zeichen etc. ...) Der Kunde verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen. TÜV Gebühren,  GS- Zeichen, Q- Zeichen ,Prüfungen GEMA-Gebühren und andere Bewilligungen sowie Genehmigungen aller Art können nach separater Beauftragung Event Solutions auf Kosten des Kunden im Bedarfsfall eingeholt und bezahlt werden. Entgegennahme gelten die Mietartikel als mängelfrei übergeben, falls nicht binnen zwei Stunden Mängelrügen geltend gemacht werden und Event Solutions die Möglichkeit zur Ausbesserung der Mängel gegeben wird. Event Solutions übernimmt keine Haftung für eventuelle Sach- oder Personenschäden an Dritten. Der Mieter verpflichtet sich, das Equipment pfleglich zu behandeln und es in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Fehlmengen, Bruch, Verschmutzung und Beschädigungen gehen zu Lasten des Mieters. Bei Verlust hat der Mieter Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises sowie die Mietkosten bis zur Wiederbeschaffung zu leisten. Entgegennahme gelten die Mietartikel als mängelfrei übergeben, falls nicht binnen zwei Stunden Mängelrügen geltend gemacht werden und Event Solutions die Möglichkeit zur Ausbesserung der Mängel gegeben wird. Event Solutions übernimmt keine Haftung für eventuelle Sach- oder Personenschäden an Dritten. Der Mieter verpflichtet sich, das Equipment pfleglich zu behandeln und es in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Fehlmengen, Bruch, Verschmutzung und Beschädigungen gehen zu Lasten des Mieters. Bei Verlust hat der Mieter Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises sowie die Mietkosten bis zur Wiederbeschaffung zu leisten. Event Solutions kann für verspätete Lieferung aufgrund höherer Umstände nicht haftbar gemacht werden.
Der Kunde muss selbst für örtliche Abgaben, GEMA, Genehmigungen oder ähnl. direkt aufkommen. Event Solutions haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

 Event Solutions kann für verspätete Lieferung aufgrund höherer Umstände nicht haftbar gemacht werden.

Für jegliche Schäden bei elektronischen Mietartikeln, die durch mangelhaften- Strom oder Stromschwankungen, -Wasseranschluss entstehen, hat der Mieter in vollem Umfang zu haften. Die gegenteilige Beweisführung ist vom Mieter durchzuführen. Es wird immer empfohlen, eine entsprechende Versicherung durch den Mieter gegen Diebstahl und Beschädigung abzuschließen.

Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen dieser AGBs , Paragraphen gelten nicht für gebrauchte Gegenstände, welche unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungen geliefert werden.


Die Bilder welche auf unserer Website genutzt werden, sind Beispielbilder und dienen dem Zweck der Veranschaulichung. Geräte können nach Rücksprache vor Ort besichtigt und vorgeführt werden. 

Unser Angebot ist ausschließlich gültig solange der Vorrat reicht.

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Event Solutions und dem Mieter/Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Ulm.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen für unwirksam erklärt oder nicht in den Vertrag einbezogen werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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